Liefer- und Versandbedingungen
5.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden
angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der
Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift
maßgeblich.
5.2 Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung "frei
Bordsteinkante", also bis zu der der Lieferadresse nächst gelegenen öffentlichen
Bordsteinkante, sofern sich aus den Versandinformationen im Online-Shop des
Verkäufers nichts anderes ergibt und sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.3 Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat,
trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies
gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein
Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung
des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers
hierzu getroffene Regelung.
5.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht
ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den
Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der
gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen
hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu
beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der
Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich
erstattet.
5.5 Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per E-Mail
darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser
E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer am Sitz des
Verkäufers abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
5.6 Gutscheine werden dem Kunden wie folgt überlassen:
- per E-Mail
6) Eigentumsvorbehalt
Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des
geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.